Montag, 13. Mai 2013

Gut gerüstet zum EU Führerschein in Tschechien mit MPU zur legalen EU-Fahrerlaubnis

Herzlich Willkommen bei Tarabas68
! und zum EU Führerschein mit MPU aus Tschechien zu 100 Prozent gültig !

Sie haben ihre deutsche Fahrerlaubnis verloren und  wollen sich der behördlichen Schikane und dem Martyrium MPU nicht oder nicht mehr stellen! Dann sind Sie bei Tarabas68 genau richtig.
Seit 2004 sind wir der Marktführer im europäischen Ausland in Sachen EU Führerschein und verhelfen jeden Interessen wieder zurück zur absolut rechtsgültigen europäischen Fahrerlaubnis inklusive dem behördlich anerkannten Wohnsitz über einen Zeitraum von 185 Tagen im Kalenderjahr.

Wir sind Ihr Garant, das Sie rechtsgültig, legal & seriös wieder Mobil werden - Ohne WENN und ABER.

> > > > EuGH-URTEILE < < < <

Mit dem letzten und neuesten Urteil vom 26.04.2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Grenzen für deutsche Behörden gesetzt. Eine Fahrerlaubnis aus einem EU-Mitgliedstaat muss ohne WENN und ABER anerkannt werden. Die gegenseitige Anerkennung einer EU Fahrerlaubnis hat die höchste Priorität.

Die Voraussetzung ist: Die Sperrfrist muss abgelaufen sein und ein Wohnsitz muss über einen Zeitraum von 185 Tagen im laufenden Kalenderjahr im Ausstellerland bestanden haben. Sind diese  Voraussetzungen erfüllt, muss der Führerschein aus Tschechien in Deutschland anerkannt werden, auch dann wenn eine deutsche MPU-Auflage im Raum steht!

Unsere tschechischen Fahrschulen und Mitarbeiter welche in Most, Bilina, Teplice und Chomutov gut geschult für Sie tätig sind, tun alles, damit die neu erworbene Fahrerlaubnis über uns für Sie unantastbar ist und bleibt - damit sie in ganz Europa ohne Probleme fahren!

Bei allen rechtlichen Fragen arbeiten wir sehr eng mit den besten Anwälten in Deutschland zusammen. welche mehrfach positive Urteile zur Gültigkeit der EU Fahrerlaubnis vor dem EuGH erstritten haben.

Alle unsere Kunden erwerben bei uns einen rechtsgültigen Führerschein, und zwar so wie es der Gesetzgeber und die Führerscheinrichtlinie vorschreibt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.